Zum Inhalt springen

Wer klagt rückständige Betriebskosten im Haus ein?

günstig für Verwalter betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwalter
Rückständige Betriebskostenanteile säumiger Miteigentümer macht der Verwalter im eigenen Namen bei Gericht geltend. Das gilt auch dann, wenn die offenen Beträge zwischenzeitlich vorgestreckt wurden, etwa von den übrigen Miteigentümern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 16.05.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die gerichtliche Geltendmachung rückständiger Betriebskostenanteile gegen säumige Miteigentümer obliegt dem Verwalter von Wohnungseigentum (Wohnungsmiteigentum) im eigenen Namen. Dies gilt auch für den Fall, daß der Hausverwalter zwischenweilig - hier von den übrigen Miteigentümern (Mitwohnungseigentümern) - vorgeschossene rückständige Beträge geltend macht (vgl SZ 57/101).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019877 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Wohnungseigentümer Verwalter und Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter steht in einem Auftragsverhältnis zur Eigentümergemeinschaft und nicht mehr zu den einzelnen Wohnungseigentümern. Seine Ansprüche, etwa auf Ersatz von Aufwendungen, muss er daher gegen die Gemeinschaft geltend machen und kann sich erst danach unter bestimmten Voraussetzungen an die einzelnen Eigentümer halten.

günstig für Wohnungseigentümer Nachzahlung wendet den Ausschluss ab

Als säumiger Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentumsbewerber dürfen Sie den geschuldeten Betrag nachzahlen und damit die Abweisung der Klage erreichen. Ob die Höhe der Zahlungen strittig ist, spielt dafür keine Rolle. Die Strittigkeit ist nur dafür bedeutsam, ob das Gericht darüber gesondert verhandeln und entscheiden muss.

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Gemeinschaft klagt einzelne Miteigentümer
Wohnungseigentum · Verfahren über anteilige Verwaltungskosten
Mietrecht · Abrechnungsansprüche des Mieters