Kann auch bei einem modernen Wohnhaus das Aussehen beeinträchtigt werden?
günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauwillige
Ja. Ob ein bestimmtes Bauvorhaben die äußere Erscheinung des Hauses beeinträchtigt, hängt immer von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Es lässt sich nicht allgemein sagen, dass modern gestaltete Anlagen ohne besonderen Stil davon nie betroffen wären. Unabhängig von Alter und Stil spielt auch eine Rolle, ob alle Teile der Anlage einheitlich gestaltet sind.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 04.02.2021 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1992)
Die Frage, ob ein konkretes Bauvorhaben die äußere Erscheinung eines Hauses beeinträchtigt, betrifft Besonderheiten des Einzelfalles. Eine generelle Aussage, daß dies auf modern gestaltete, keinen besonderen Stil aufweisende Wohnhausanlagen nicht zutreffen könne, läßt sich nicht machen; dabei spielt - unabhängig vom Alter und der Stilrichtung der Gebäude - auch die Einheitlichkeit der Gestaltung aller Teile einer Wohnhausanlage eine Rolle.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 235/20z, 04.02.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
WEG 1975 §13 Abs2 Z1; WEG 1975 §13 Abs2 Z2
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Aussehen des Hauses bei Umbauten
Wohnungseigentum · Verunstaltung des Hauses durch Änderungen
Wohnungseigentum · Nachteiligkeit einer geplanten Maßnahme
Wohnungseigentum · Zulässigkeit von Änderungen an der Eigentumswohnung
Wohnungseigentum · Umbau und Interessen der Nachbarn