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Wann verschlechtert ein Umbau das Aussehen des Hauses?

betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter, Hausgemeinschaft
Nicht jede Veränderung beeinträchtigt das äußere Erscheinungsbild eines Hauses. Es zählt nur eine Veränderung, die das Aussehen tatsächlich verschlechtert. Bei dieser Beurteilung haben die Gerichte einen gewissen Spielraum.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Unter Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses ist dabei nicht jede (wertneutrale) Veränderung zu verstehen, sondern nur eine solche Veränderung, die eine Verschlechterung des Erscheinungsbildes bewirkt. Die Beurteilung, ob eine solche Verschlechterung durch die vorgenommene oder beabsichtigte Änderung eintritt, bietet wegen des dabei gebrauchten unbestimmten Gesetzbegriffes dem Rechtsanwender einen gewissen Ermessensspielraum. Solange dieser bei der Beurteilung nicht verlassen wird, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor (hier: Dachgeschossausbau unter Errichtung von Dachgaupen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043718 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 21.

Im Gesetz

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