Darf die Genossenschaft dieselbe Leistung zweimal verrechnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 5 Ob 217/16x, 20.07.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
WGG 1979 §13 Abs1; WGG 1979 §14
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Hausbetreuung darf aus mehreren unterschiedlichen Teilen bestehen, etwa aus eigenem Personal und zusätzlich beauftragten Firmen. Die Betriebskostenposition setzt sich dann eben aus diesen Teilen zusammen; überwälzt werden darf aber immer nur, was angemessen ist.
Ja. Es ist möglich, nicht für sämtliche Betriebskosten getrennte Abrechnungskreise zu schaffen, sondern nur für einen Teil der Bewirtschaftungskosten. Ist etwa ein Kiosk gegenüber dem Wohnhaus auf derselben Liegenschaft wirtschaftlich selbständig, ist die getrennte Vorschreibung gerechtfertigt.