Darf ich meine große Wohnung in drei kleine teilen?
günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer
Eine solche Umgestaltung entspricht nicht der Übung des Verkehrs; darauf können Sie sich also nicht stützen. Der Einbau eines Aufzugs in einem Haus, dessen oberstes Geschoß nur über sehr viele Stufen erreichbar ist, wurde dagegen als verkehrsüblich angesehen. Ein Aufzug, der bis in das obere Geschoß einer Maisonette verlängert wird und dabei das Dach durchbricht, ist es wiederum nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 14.06.2016 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Zur Auslegung des Begriffes, "der Übung des Verkehrs entsprechend" in § 13 Abs 2 Z 2 WEG (Umgestaltung einer großen Eigentumswohnung in drei Kleinwohnungen entspricht nicht der Übung des Verkehrs).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verlängerung eines im allgemeinen Liftschacht geführten Personenaufzugs in das obere Geschoß einer Maisonettewohnung mit Öffnung der Dachhaut und Errichtung eines über das Dach ragenden Aufbaus stellt einen massiven Eingriff in allgemeine Teile des Hauses dar und lässt sich angesichts der für eine Maisonette typischen baulichen Gestaltung auch nicht mit der nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs verkehrsüblichen Erschließung von eingeschoßigen Etagenwohnungen durch einen Personenaufzug mit Ausstiegsstellen in jedem Stockwerk des Hauses (5 Ob 125/92; 5 Ob 93/06x) vergleichen.OGH 5 Ob 157/15x, 25.09.2015
- Hier: Teilung einer Garage in 70 selbständige Wohnungseigentumsobjekte (Kfz‑Abstellplätze).OGH 5 Ob 21/12t, 16.05.2012
- Die immer größer werdenden Ansprüche an die Wohnqualität lassen keinen Zweifel daran, dass die Errichtung eines Aufzuges in einem Haus dessen Gestaltung an der Grenze zur baubehördlichen Verpflichtung zur Ausstattung mit einem Aufzug liegt (hier: dreistöckige Jugendstilvilla deren oberstes Geschoß nur über 84 Stufen durch Überwindung eines Höhenunterschiedes von 13,25 m2 erreichbar ist) der Übung des Verkehrs entspricht.OGH 5 Ob 125/92, 24.11.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083375 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 102/16k, 14.06.2016, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 19/16d, 18.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 16 · Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Umfang einer Änderung am Objekt
Wohnungseigentum · Voraussetzungen einer zulässigen Änderung
Mietrecht · Verkehrsüblichkeit einer Wohnungsänderung
Wohnungseigentum · Teilung einer Eigentumswohnung
Mietrecht · Deckendurchbruch als verkehrsübliche Änderung