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Darf ein Blankowechsel nach Verjährung der Schuld ausgefüllt werden?

günstig für Wechselschuldner betrifft Wechselschuldner, Unternehmer, Konsument, Gläubiger
Nein. Wird ein Blankowechsel erst ausgefüllt, nachdem die damit gesicherte Forderung verjährt ist, widerspricht das der Verkehrssitte. Diesen Umstand können Sie einem Wechselinhaber entgegenhalten, der nicht gutgläubig ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 29.11.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1937)

Die Ausfüllung eines Blankowechsels nach Eintritt der Verjährung der Forderung, zu deren Deckung der Blankowechsel gegeben wurde, widerspricht der Verkehrssitte. Dieser Umstand kann dem nicht gutgläubigen Wechselinhaber gegenüber eingewendet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

WG Art10

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