Wirkt gegen mich, was mein Vertreter falsch eingetragen hat?
günstig für Vertragspartner betrifft Unterzeichner, Vertragspartner, Vertreter
Wird ein blanko unterschriebenes Papier von jemandem falsch ausgefüllt, der gegenüber einem gutgläubigen Dritten als Ihr Vertreter erscheint, können Sie sich darauf gegenüber diesem Dritten nicht mit Erfolg berufen. Der gutgläubige Dritte darf sich also auf das Papier verlassen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Falsche Ausfüllung einer blanko unterfertigten Urkunde durch eine Person, die einem redlichen Dritten gegenüber als Vertreter des Unterfertigten anzusehen ist, kann nicht mit Erfolg eingewendet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Von einer Blankett-Unterzeichnung spricht man, wenn jemand eine noch ganz oder teilweise unausgefüllte Urkunde unterzeichnet und den anderen Teil zur Ausfüllung ermächtigt.OGH 4 Ob 2298/96m, 15.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019817 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 ObS 11/24a, 09.07.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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