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Kann ich ein blanko unterschriebenes Papier noch anfechten?

günstig für Unterzeichner betrifft Unterzeichner, Vertragspartner, Konsumenten
Haben Sie ein Papier blanko unterschrieben und füllt es der Empfänger anders aus als vereinbart, können Sie sich wehren. Sie können den Vertrag wegen List oder Irrtums anfechten oder verlangen, dass er angepasst wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Papier ausgefüllt wurde, ohne dass die andere Seite das mitbekam.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Wird das Blankett vom Blankettnehmer abredewidrig ausgefüllt, so ist der Unterzeichnende - jedenfalls bei verdeckter Ausfüllung - berechtigt, den Vertrag wegen List und Irrtums anzufechten bzw Vertragsanpassung zu begehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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