Gilt für ältere Genossenschaftswohnungen noch altes Recht?
betrifft Mieter, Nutzungsberechtigte, Bauvereinigungen
Ja. Die Übergangsbestimmung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist vom Mietrechtsgesetz unberührt geblieben und geht auch der neueren Regelung über das Entgelt vor.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 14.06.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 WGG ist durch das MRG unberührt geblieben; sie geht auch der neuen Fassung des § 14 WGG 1979 vor.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 37/16a, 14.06.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
WGG 1979 §39 Abs8
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