Welches Gesetz gilt für eine sehr alte Mietzinsvereinbarung?
betrifft Mieter, Vermieter
Wurde die Vereinbarung über die Höhe des Mietzinses vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes getroffen, wird sie weiterhin nach den damals geltenden Vorschriften beurteilt. Das gilt, soweit die Übergangsbestimmungen des Mietrechtsgesetzes nichts anderes anordnen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.03.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Auf vor dem Inkrafttreten des MRG getroffene Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses sind das MG und das ZStG weiter anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Soweit nicht die §§ 44 - 46 MRG Sondervorschriften enthalten.OGH 5 Ob 84/92, 29.09.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070432 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 3 Ob 85/15v, 16.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 43 · Allgemeine Grundsätze
- MRG § 45 · Wertbeständigkeit des Mietzinses
- MRG § 46 · Hauptmietzins bei Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag über eine Wohnung
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