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Gilt für meine Wohnung das Mietrecht oder das Gemeinnützigkeitsrecht?

betrifft Mieter, Vermieter, Bauvereinigungen, Käufer
Hat eine gemeinnützige Bauvereinigung das von ihr errichtete Haus schon vor dem 1. März 1991 an einen Mieter oder an einen Dritten verkauft, gelten für die Mietverhältnisse in diesem Haus weiterhin die Regeln des Mietrechtsgesetzes. Die Regeln für gemeinnützige Bauvereinigungen sind dann nicht anzuwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Veräußerte eine gemeinnützige Bauvereinigung das von ihr errichtete Haus vor Inkrafttreten des § 20 WGG idF des 2. WÄG am 1.3.1991 an einen Mieter oder Dritten, sind weiterhin gemäß § 1 Abs 3 MRG idF vor dem 2. WÄG die Bestimmungen des MRG (und nicht des WGG) auf die Mietverhältnisse dieses Hauses anzuwenden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132757 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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