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Bin ich bei einer Rauferei in der Arbeit unfallversichert?

betrifft Arbeitnehmer, Lehrlinge, Schüler, Landwirte
Das hängt davon ab, warum gestritten wurde. Ist der Streit unmittelbar aus der Arbeit entstanden, besteht Versicherungsschutz. Hat er persönliche Gründe, fehlt der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und die Verletzung ist nicht geschützt. Auch eine bloße Spaßerei unter befreundeten Arbeitskollegen zählt nicht zum betrieblichen Umfeld.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 14.12.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Für die Beurteilung, ob ein bei einer tätlichen Auseinandersetzung erlittener Unfall unter Versicherungsschutz steht, sind im Einzelfall die Beweggründe, die den Streit veranlasst haben, entscheiden: Ein aus persönlichen Gründen entfachter Streit schließt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und einer im Verlauf der Auseinandersetzung erlittenen Verletzung aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084198 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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