Wann zählt ein Unfall noch als Arbeitsunfall?
betrifft Arbeitnehmer, Schüler, Versicherte, Unfallversicherung
Ob ein Unfall noch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, lässt sich nicht allein nach äußeren Umständen entscheiden. Alle Gesichtspunkte sind einzeln und in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Entscheidend ist, ob das Verhalten eher dem geschützten Bereich oder Ihrem Privatleben zuzurechnen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Bei der Feststellung einer sachlichen Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit bzw dem unter Versicherungsschutz stehenden Weg geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht. Diese vom Gesetz verlangte Wertentscheidung kann - insbesondere in sogenannten Grenzfällen - nicht allein nach objektiven Gesichtspunkten getroffen werden. Es ist vielmehr erforderlich, sämtliche Gesichtspunkte und Überlegungen einzubeziehen und sie sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit zu werten. Entscheidend ist, ob die Gesamtumstände dafür oder dagegen sprechen, das unfallbringende Verhalten dem geschützten Bereich oder der Privatsphäre des Versicherten zuzurechnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Skiunfall des Betriebsratsvorsitzenden bei Skiausflug.OGH 10 ObS 34/25k, 03.06.2025
- Hier: E-Scooter.OGH 10 ObS 55/24x, 08.10.2024
- Hier: Monowheel wie in 10 ObS 150/20m.OGH 10 ObS 127/23h, 21.11.2023
- Auch für die Abgrenzung des Schutzbereichs in der Unfallversicherung bei Schülern ist entscheidend, ob die Gesamtumstände dafür sprechen, das unfallbringende Verhalten dem geschützten Bereich oder der Privatsphäre des Versicherten zuzurechnen.OGH 10 ObS 126/21h, 13.09.2021
- Verwendet der Kläger ein Spiel- und Sportgerät (hier: Monowheel) am Dienstweg, trifft ihn die Beweislast, dass der Unfall nicht durch die Verwirklichung der von diesem Gerät ausgehenden spezifischen Gefahren ausgelöst wurde, sondern seine Ursache in den üblichen Gefahren des Dienstwegs hatte. In diesem Sinn hat er einen kausalen Zusammenhang zwischen einer allgemeinen Weggefahr und dem Sturz nachzuweisen.OGH 10 ObS 150/20m, 19.01.2021
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Nach üblicher „Alberei“ bzw „Spaßerei“ zwischen befreundeten Arbeitskollegen - kein Zusammenhang mit betrieblichem Umfeld.OGH 10 ObS 48/13a, 16.04.2013
- Hier: Ermordung eines Schülers durch einen Mitschüler im Zuge einer Pausenstreitigkeit - Arbeitsunfall im Sinn des § 175 Abs 4 ASVG bejaht.OGH 1 Ob 259/08g, 28.01.2009
- Hier: Tätliche Auseinandersetzung zwischen Eishockeyspielern in einer Bar.OGH 10 ObS 299/01w, 25.09.2001
- Hier: Überfall auf eine unfallversicherte Person.OGH 10 ObS 201/99b, 05.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 1 Ob 23/24z, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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