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Wann zählt ein Unfall noch als Arbeitsunfall?

betrifft Arbeitnehmer, Schüler, Versicherte, Unfallversicherung
Ob ein Unfall noch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, lässt sich nicht allein nach äußeren Umständen entscheiden. Alle Gesichtspunkte sind einzeln und in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Entscheidend ist, ob das Verhalten eher dem geschützten Bereich oder Ihrem Privatleben zuzurechnen ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bei der Feststellung einer sachlichen Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit bzw dem unter Versicherungsschutz stehenden Weg geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht. Diese vom Gesetz verlangte Wertentscheidung kann - insbesondere in sogenannten Grenzfällen - nicht allein nach objektiven Gesichtspunkten getroffen werden. Es ist vielmehr erforderlich, sämtliche Gesichtspunkte und Überlegungen einzubeziehen und sie sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit zu werten. Entscheidend ist, ob die Gesamtumstände dafür oder dagegen sprechen, das unfallbringende Verhalten dem geschützten Bereich oder der Privatsphäre des Versicherten zuzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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