Ist mein Kind auf einer Schulfahrt rund um die Uhr versichert?
günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Schüler, Studenten, Eltern, Schulen
Nein. Der Unfallversicherungsschutz gilt nicht für die gesamte Dauer der Veranstaltung, sondern nur für Tätigkeiten, die zeitlich, örtlich und ursächlich damit zusammenhängen. Geschützt ist, was Ihr Kind in seiner Rolle als Schüler oder Student tut.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Bei Schulveranstaltungen erstreckt sich der Schutz jedoch nicht auf die gesamte Zeit der Schulveranstaltung, sondern nur auf Tätigkeiten, die mit dieser Veranstaltung in zeitlichem, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen. Geschützt soll nach den Grundintentionen des Gesetzes jede Tätigkeit sein, die sich als Ausübung der Rolle des Schülers oder Studenten darstellt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung durch Mitschüler während der Nachmittagsbetreuung einer Ganztagsschule.OGH 1 Ob 23/24z, 05.03.2024
- Kein Unfallversicherungsschutz bei hobbymäßigen chemischen Versuchen eines Schülers in seiner Freizeit im Internat.OGH 10 ObS 106/15h, 22.10.2015
- Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der damals knapp 15Jahre alte Schüler an einem Wochenende im Garten seiner Eltern bei den gemeinsam mit Freunden- ohne Auftrag und entgegen ausdrücklicher Warnung seines Chemielehrers- zur Optimierung von Zündschnurgemischen unternommenen Versuchen verunfallt.OGH 10 ObS 164/03w, 01.07.2003
- Die Frage, ob die von einem Schüler oder Studenten konkret verrichtete Tätigkeit vom rollenbezogenen Unfallversicherungsschutz umfasst ist, ist anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.OGH 10 ObS 164/03w, 01.07.2003
- Kein Unfallversicherungsschutz, wenn sich der Unfall anlässlich der freiwilligen Teilnahme an einer vom Veranstalter einer Fortbildungsveranstaltung angebotenen Freizeitaktivität (Reiten) ereignet.OGH 10 ObS 265/01w, 04.09.2001
- Hier: Unfallversicherungsschutz eines erwachsenen Studenten verneint, der anläßlich einer Exkursion in der Nacht aus dem geöffneten Fenster seines Hotelzimmers auf die Straße stürzte.OGH 10 ObS 281/97i, 15.10.1997
- Während bei einem Unfall, der im organisatorischen Zusammenhang mit der geschützten Tätigkeit steht, bei der Befriedigung lebenswichtiger Bedürfnisse im Rahmen dieser Tätigkeit ein Schutz bei ausbildungsbedingt erhöhtem Risiko gegeben sein kann, sind Zeiten, in denen persönliche Bedürfnisse anderer Art befriedigt werden, versicherungsfreie Unterbrechungen.OGH 10 ObS 281/97i, 15.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 1 Ob 23/24z, 05.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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