Bekomme ich als Geschiedene eine Witwenpension?
günstig für Pensionsversicherungsträger betrifft geschiedene Ehegatten, Hinterbliebene, Pensionsversicherte
Für die Pension nach dem geschiedenen Ehegatten genügt es nicht, dass nach dem Ehegesetz irgendein Unterhaltsanspruch bestanden hätte. Die Höhe des Unterhalts muss aus einem Titel bestimmt oder zumindest leicht bestimmbar hervorgehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Das Vorliegen eines den Anspruch auf Unterhalt begründenden bloß abstrakten Tatbestandes nach dem Ehegesetz genügt nicht als Anspruchsvoraussetzung nach § 258 Abs 4 ASVG. Die Unterhaltshöhe muss aus dem Titel bestimmt oder leicht bestimmbar (§ 10a EO) hervorgehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 18 Abs 1 BB-PG.OGH 9 ObA 106/22m, 27.04.2023
- Hier: Vereinbarung einer Erhöhung oder Minderung des Unterhaltsbetrags „auf Basis der Lohnzettel der Vorjahre“ genügt nicht dem Kriterium der leichten Bestimmbarkeit der Unterhaltshöhe.OGH 10 ObS 95/16t, 13.09.2016
- Ein Unterhaltsanspruch mit der ziffernmäßigen Höhe von Null besteht für Zwecke des § 258 Abs 4 lit c ASVG auch dem Grunde nach nicht.OGH 10 ObS 88/14k, 26.08.2014
- Einen Rückgriff auf das materielle Unterhaltsrecht des Ehegesetzes wollte der Gesetzgeber in allen vier Alternativen des § 258 Abs 4 ASVG vermeiden.OGH 10 ObS 169/01b, 28.06.2001
- Mit der leichten Bestimmbarkeit ist der Fall angesprochen, dass die Anspruchshöhe ohne weiteren Verfahrensaufwand und insbesondere Durchführung eines Beweisverfahrens unmittelbar bestimmbar ist, wie zB bei Vorliegen eines sogenannten Bruchteilstitels gemäß § 10a EO.OGH 10 ObS 169/01b, 28.06.2001
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- § 258 Abs 4 lit c ASVG verlangt eine vor Auflösung der Ehe eingegangene vertragliche Unterhaltsverpflichtung, aus der sich der unbedingte Unterhaltsanspruch - wenn schon nicht der exakten Höhe, so doch aber wenigstens eindeutig dem Grunde nach - ergeben muss.OGH 10 ObS 189/99p, 05.10.1999
- Hier: § 136 Abs 4 GSVG.OGH 10 ObS 2105/96y, 21.05.1996
- Die bloße Vereinbarung, der Klägerin nach der Scheidung einen Unterhalt zu leisten, ohne dass die Höhe dieses Unterhaltsbetrages oder Unterhaltsbeitrages feststellbar wäre, erfüllt mangels Festlegung einer konkreten Unterhaltsleistung nicht die Voraussetzungen des § 258 Abs 4 ASVG.OGH 10 ObS 297/91, 22.10.1991
- Hier: Im Unterhaltstitel wurde der dem nur in zweiter Linie unterhaltspflichtigen geschiedenen Gatten (Unterhaltspflicht gemäß § 68 EheG) zuzurechnende Teil des Naturalunterhaltes nicht bestimmt.OGH 10 ObS 384/90, 18.12.1990
- Hier: Anrechnung der Kreditrückzahlungsraten auf - der Höhe nach nicht konkretisierten - Unterhaltsanspruch.OGH 10 ObS 382/90, 04.12.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 9 ObA 106/22m, 27.04.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 258 · Witwen(Witwer)pension
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