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Nützt es dem Unfallverursacher, dass ich versichert bin?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Unfallgeschädigte, Schädiger, Sozialversicherung, Versicherer
Nein. Der Übergang Ihrer Ansprüche auf den Sozialversicherungsträger verfolgt auch den Zweck, den Schädiger tatsächlich zur Tragung des Schadens heranzuziehen. Ihre Sozialversicherung soll ihm nicht wie eine Haftpflichtversicherung zugutekommen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Die Legalzession zugunsten des Sozialversicherungsträgers verfolgt auch den Zweck, den Schädiger tatsächlich zur Tragung des Schadens heranzuziehen. Dem Schädiger soll die Sozialversicherung des Geschädigten nicht wie eine Haftpflichtversicherung zugute kommen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085230 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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