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Übernimmt die Sozialversicherung meinen Anspruch gegen den Schädiger?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Unfallopfer, Geschädigte, Sozialversicherungsträger, Schädiger, Dienstgeber
Ihr Anspruch gegen den Schädiger geht insoweit auf den Sozialversicherungsträger über, als dieser Ihnen Leistungen zu erbringen hat. Die Leistungen müssen sachlich und zeitlich zu Ihrem Schaden passen. Nach welchen Vorschriften sich diese Leistungen bestimmen, spielt dabei keine Rolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Der Anspruch des Verletzten gegen den Schädiger nach bürgerlichem Recht geht nach dem Grundsatz der kongruenten und zeitlichen Deckung insoweit auf den Sozialversicherungsträger über, als dieser an den Verletzten Leistungen zu erbringen hat, wobei es nicht darauf ankommt, nach welchen Vorschriften sich diese Leistungen bestimmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030708 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 27.

Im Gesetz

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