Kann ich nach einem Arbeitsunfall den anderen Schädiger klagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verneinung eines Mitverschuldens aufgrund eines herausgeschleuderten Rohrdichtkissens, weil dieses nach den Vorgaben des Werkbestellers nur zur Verhinderung einer Verschmutzung verwendet wurde und gerade keine Dichtheitsprüfung durchgeführt wurde.OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 54/91, 10.04.1991
- Mit ausführlicher Begründung.OGH 4 Ob 16/78, 06.06.1978
- Hier: Ausschluss des Familienregresses, Ablehnung der Revotierung.OGH 2 Ob 366/70, 30.09.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017545 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 896
- ABGB § 1294
- ABGB § 1301
- ABGB § 1302
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 333
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Verletzungen meist nicht. Für Personenschäden aus einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat; alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Erfüllungsgehilfen. Für Sachschäden gilt diese Einschränkung nicht.
Für Verletzungen aus einem Arbeitsunfall haftet Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Gehilfen und als Halter eines Fahrzeugs. Ausgeschlossen ist auch das Schmerzengeld naher Angehöriger für den Schock nach einem tödlichen Arbeitsunfall.