Welche Einkünfte zählen bei der Ausgleichszulage nicht mit?
günstig für Versicherungsträger betrifft Pensionisten, Landwirte, Selbstständige
Das Gesetz zählt abschließend auf, welche Einkünfte bei der Ausgleichszulage außer Betracht bleiben. Alles, was dort nicht steht, gehört zu Ihrem Einkommen, ganz gleich ob es Geld oder eine Leistung mit Geldwert ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 23.01.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Die Aufzählung in § 292 Abs 4 ASVG ist mit Ausnahme des Klammerausdrucks in lit d taxativ.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: „Employment and Support Allowance“ (ESA) aus dem Vereinigten Königreich.OGH 10 ObS 37/18s, 26.06.2018
- Hier: Eine Unterhaltsrente gemäß § 11 Abs 5 OFG ist keine „Grundrente“ iSd § 149 Abs 4 lit i GSVG.OGH 10 ObS 170/09m, 02.03.2010
- Eine abgefundende Betriebsrente fällt nicht unter § 140 Abs 4 lit d BSVG.OGH 10 ObS 8/09p, 12.05.2009
- Wie der Oberste Gerichtshof zu dem dem § 140 Abs 4 BSVG fast zur Gänze wörtlich entsprechenden Ausnahmenkatalog bei der Ermittlung des Nettoeinkommens außer Betracht zu lassender Einkünfte des § 292 Abs 4 ASVG bereits ausgesprochen hat, zählen alle darin nicht genannten Bezüge in Geld oder Geldeswert zum Einkommen, soweit nicht anderswo diesbezüglich etwas anderes bestimmt wird.OGH 10 ObS 8/09p, 12.05.2009
- Hier: § 140 Abs 4 lit d BSVG.OGH 10 ObS 8/09p, 12.05.2009
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Weshalb alle in diesem Ausnahmekatalog nicht genannten Bezüge in Geld und Geldeswert zum Einkommen zu zählen sind. (Hier: § 149 Abs 4 GSVG).OGH 10 ObS 130/90, 06.11.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085360 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 10 ObS 150/17g, 23.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 292 · Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausgleichszulage
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