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Gilt Sozialhilfe beim Unterhalt als Einkommen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Eltern, Kinder
Sozialhilfe zählt beim Unterhalt als Einkommen. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe und für die Ausgleichszulage.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Sozialhilfe ist ebenso wie Notstandshilfe und Ausgleichszulage als Einkommen zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Wohnbeihilfe in der Unterhaltsbemessung

Ja. Die Wohnbeihilfe wird als Teil des Einkommens behandelt und in die Unterhaltsbemessung einbezogen. Auch beim Unterhaltsberechtigten mindert eine bezogene Wohn- oder Mietzinsbeihilfe den Anspruch, weil sie einen typischen Unterhaltsbedarf deckt. Auf eine noch gar nicht beantragte Beihilfe dürfen Sie aber nicht verwiesen werden.

günstig für Unterhaltspflichtiger Arbeitslosengeld als Einkommen beim Unterhalt

Ja. Arbeitslosengeld ersetzt das entgangene Arbeitseinkommen und wird deshalb bei der Bemessung des Unterhalts wie eigenes Einkommen berücksichtigt, ebenso wie Pensionen und Renten. Dasselbe gilt für die Notstandshilfe. Auch andere öffentliche Leistungen fließen in die Bemessungsgrundlage ein.

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