Bekommt die Krankenkasse ihr Geld trotz meines Mitverschuldens?
günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Geschädigte, Versicherte, Sozialversicherungsträger, Schädiger
Der Sozialversicherungsträger kann vom Schädiger seinen gesamten Aufwand für den Versicherten verlangen. Voraussetzung ist, dass dieser Aufwand in den um das Mitverschulden gekürzten gleichartigen Ansprüchen für denselben Zeitraum Deckung findet. Der Träger wird also vorrangig bedient.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Der Sozialversicherungsträger kann vom Schädiger den Ersatz seines gesamten Aufwandes für den Sozialversicherten verlangen, wenn dieser Aufwand in den um den Mitverschuldensanteil gekürzten kongruenten Ansprüchen des Sozialversicherten gegen den Schädiger für den gleichen Zeitraum Deckung findet.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085393 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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