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Kann ich als Beamter meine Bezüge vor Gericht einklagen?

günstig für Dienstgeber betrifft Beamte, Gemeindebedienstete, Dienstgeber
Ansprüche, die auf Ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung als Beamter beruhen, vor allem Besoldung und Gebühren, sind im Verwaltungsweg auszutragen und nicht bei Gericht. Andere Ansprüche, etwa auf Schadenersatz, können Sie dagegen bei Gericht geltend machen. Für Schäden aus der Fürsorge des Vorgesetzten gilt das Amtshaftungsrecht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.10.2016 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Auch wenn im Bereich des ASGG auf eine dem § 2 Abs 2 ArbGG vergleichbare Ausschlußbestimmung für "öffentliche Beamte" verzichtet wurde, brachte § 51 Abs 1 ASGG jedoch keine Erweiterung der Rechtswegzulässigkeit für Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sondern in Verbindung mit § 50 Abs 1 ASGG nur die vorher nicht gegebene sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von Beamten mit ihrem Dienstgeber. Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind, soweit es sich um Besoldungen und Gebühren handelt, auf Grund des Hofdekrets vom 16. August 1841, JGS Nr 555, nach wie vor im administrativen Weg auszutragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Dienstnehmer Insolvenzentgelt für freie Dienstnehmer

Auch freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentgelt. Für die Berechnung der gesicherten Ansprüche zählen nur gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und Kündigungstermine, eine Vereinbarung im Einzelvertrag bleibt unbeachtlich. Da es für freie Dienstnehmer keinen solchen Kündigungstermin gibt, wird die Frist ab dem Wirksamwerden der Auflösungserklärung berechnet.

günstig für Dienstnehmer Arbeitsrecht beim freien Dienstvertrag

Arbeitsrechtliche Regeln, die nicht auf die persönliche Abhängigkeit abstellen und nicht den sozial Schwächeren schützen sollen, können auch auf einen freien Dienstvertrag sinngemäß angewendet werden. Ob das auch für die allgemeinen Regeln über die Abfertigung gilt, ist damit nicht entschieden.

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