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Gelten Arbeitnehmerrechte auch bei einem freien Dienstvertrag?

günstig für Dienstnehmer betrifft freier Dienstnehmer, Auftraggeber, Arbeitgeber
Arbeitsrechtliche Regeln, die nicht auf die persönliche Abhängigkeit abstellen und nicht den sozial Schwächeren schützen sollen, können auch auf einen freien Dienstvertrag sinngemäß angewendet werden. Ob das auch für die allgemeinen Regeln über die Abfertigung gilt, ist damit nicht entschieden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Jene arbeitsrechtlichen Normen, die nicht vom persönlichen Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers ausgehen und den sozial Schwächeren schützen sollen, sind auf den "freien" Dienstvertrag (analog) anwendbar. Frage nach analoger Anwendung allgemeiner Abfertigungsbestimmungen auf den "freien" Dienstvertrag bleibt (hier) dahingestellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 31.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Dienstgeber Abfertigung bei Teilzeitbeschäftigung

Ja. Bei teilbeschäftigten Vertragsbediensteten darf die Grundlage für die Abfertigung anteilig nach dem Beschäftigungsausmaß berechnet werden. Diese anteilige Berechnung ist zulässig.

günstig für Dienstgeber Beteiligung der Gebietskörperschaften

Ja. Dass für Dienstverhältnisse nach dem Vertragsbedienstetengesetz wichtige Teile des Arbeitsverfassungsgesetzes nicht gelten, hindert Bund, Land oder Gemeinde nicht daran, sich am besonderen Feststellungsverfahren auch für solche Dienstverhältnisse zu beteiligen.

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