Zum Inhalt springen

Ist der Fahrer mit ausdrücklichem Auftrag Aufseher im Betrieb?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unfallopfer
Wer über Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige im eigenen Fahrzeug zu Arbeitsstätten befördert, ist dabei Aufseher im Betrieb. Er erfüllt in diesem Teilbereich eine betriebliche Aufgabe, die sich auf die mitgeführten Kollegen erstreckt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Aufseher im Betrieb, wer als Betriebsangehöriger über entsprechenden Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige in seinem Personenkraftwagen zu verschiedenen Arbeitsstätten des Unternehmens zu befördern hat, da er in diesem Teilbereich der der Erreichung des Betriebszweckes dienenden Betriebsvorgänge eine sich auf die mitgeführten Betriebsangehörigen erstreckende Aufgabe im Rahmen der betrieblichen Vorgänge zu erfüllen hat (vgl 4 Ob 102/71 ZVR 1972/203).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Wer ist Aufseher im Betrieb

Als Aufseher im Betrieb gilt nur, wer über die Durchführung betrieblicher Abläufe bestimmen kann. Wer als Lenker bloß Anweisungen zum Verhalten im Fahrzeug geben kann, ist damit noch kein Aufseher.

günstig für Arbeitnehmer Mitfahrt zur Arbeit und Haftung

Nimmt ein Arbeitnehmer einen Kollegen ohne Auftrag des gemeinsamen Arbeitgebers im eigenen Auto zur Arbeit mit, geschieht diese Fahrt nicht im Rahmen des Betriebs und nicht in Erfüllung seiner Dienstpflicht. Er gilt dabei nicht als Aufseher im Betrieb.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Betriebliche Mitnahme von Arbeitskollegen
Schadenersatz · Fahrzeuglenker als Aufseher im Betrieb
Schadenersatz · Aufseher im Betrieb bei Arbeitsunfall