Ist jeder Fahrer eines Firmenautos ein Aufseher im Betrieb?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 9 ObA 118/22a, 27.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 185/21a, 14.12.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer über Auftrag der Betriebsleitung andere Betriebsangehörige im eigenen Fahrzeug zu Arbeitsstätten befördert, ist dabei Aufseher im Betrieb. Er erfüllt in diesem Teilbereich eine betriebliche Aufgabe, die sich auf die mitgeführten Kollegen erstreckt.
Entscheidend ist, ob die Mitnahme eines Kollegen nicht aus persönlicher Gefälligkeit, sondern im Interesse des Betriebs und im Rahmen einer übertragenen Aufgabe erfolgt ist. Die Fahrt selbst muss dafür nicht eigens angeordnet worden sein. Es genügt, wenn sie zur Erledigung dieser Aufgabe gehört oder nach der bestehenden Übung dazu dient.