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Welche Streitfragen kann das Höchstgericht in diesem Verfahren klären?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gemeinden
In diesem besonderen Feststellungsverfahren geht es nicht nur um die Auslegung von Kollektivverträgen. Es können arbeitsrechtliche Fragen jeder Art behandelt werden, gleichgültig ob sie aus einem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Arbeitsvertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz stammen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Der Problemkreis, der im Rahmen von Verfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG an den OGH herangetragen werden kann, ist nicht auf die Auslegung von Kollektivverträgen beschränkt, sondern kann arbeitsrechtliche Fragen jeder Art auf dem Gebiet der Arbeitsrechtssachen nach § 50 ASGG umfassen, mögen sie aus einem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung, aus einem Arbeitsvertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz abgeleitet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085639 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

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