Kann ich eine allgemeine Rechtsfrage für viele Beschäftigte klären lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mangelndes Feststellungsinteresse betreffend die Auslegung von Sonder(einzel)verträgen zu Fragen der Überstundenvergütung.OGH 8 ObA 32/22x, 30.08.2022
- Hier: Antrag auf Feststellung der Verbandsempfehlungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs als Kollektivvertrag.OGH 9 ObA 130/12a, 21.02.2013
- Sachverhalte, bei deren Beurteilung die Rechtsordnung dem richterlichen Ermessen Spielraum gewährt, die etwa „nach Billigkeit“ oder „nach den Umständen des Einzelfalls“ zu entscheiden sind, eignen sich in der Regel nicht für ein besonderes Feststellungsverfahren.OGH 8 ObA 45/12v, 24.01.2013
- Nicht jedoch bloß hypothetische Sachverhaltsannahmen, mit denen die Antragstellerin nur ein Gutachten des Obersten Gerichtshofes betreffend die Möglichkeit eines Ausschlusses des Übergangs von Arbeitsverhältnissen iSd § 3 Abs 1 AVRAG erhalten möchte.OGH 8 ObA 57/97h, 12.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 8 ObA 32/22x, 30.08.2022
- OGH 9 ObA 119/18t, 27.08.2019
- OGH 9 ObA 18/16m, 18.08.2016
- OGH 9 ObA 63/15b, 25.02.2016
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In einem besonderen Feststellungsverfahren, das mehrere Arbeitnehmer betrifft, muss das Gericht den Sachverhalt für jeden einzelnen betroffenen Arbeitnehmer feststellen und rechtlich beurteilen. Nur so kann sich die Entscheidung auf spätere Leistungsansprüche der Arbeitnehmer auswirken.
Der Antrag muss ein Recht betreffen, das nicht von bestimmten einzelnen Personen abhängt. Es genügt die Behauptung, dass die Frage für mindestens drei Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Bedeutung hat; diese Behauptung wird nicht weiter überprüft, und die Gegenseite kann dazu nur rechtliche Argumente vorbringen.