Kann ich den ganzen Kollektivvertrag pauschal prüfen lassen?
betrifft Betriebsrat, Arbeitgeber, Gewerkschaft, Arbeitnehmer
Nein. Ein Feststellungsantrag muss die strittigen Fragen konkret bezeichnen. Es ist nicht Aufgabe des Höchstgerichts, aus einer pauschalen, undifferenzierten Fragestellung heraus alle Bestimmungen eines Kollektivvertrags von sich aus zu analysieren und die jeweils erheblichen Fragen selbst zu erarbeiten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Es kann nicht Aufgabe des Obersten Gerichtshofs sein, auf Grund einer globalen, undifferenziert den gesamten Kollektivvertrag betreffenden Fragestellung von Amts wegen alle (im konkreten Fall teilweise unterschiedlich gelagerten) Bestimmungen des Vertrages auf ihren Inhalt und ihren rechtlichen Hintergrund zu analysieren und die in jedem Einzelfall relevanten Fragestellungen von sich aus zu erarbeiten und - obwohl sich der Antrag in keiner Weise damit auseinandersetzt - aufzuarbeiten und zu lösen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120613 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 63/15b, 25.02.2016
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 54 · Besondere Feststellungsverfahren
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