Was kann ich tun, wenn das Berufungsgericht Neues zugelassen hat?
betrifft Kläger, Beklagte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Sie können das nur als Mangel des Berufungsverfahrens geltend machen. Hat das Gericht neues Vorbringen berücksichtigt, obwohl es das nicht durfte, oder umgekehrt zulässiges neues Vorbringen übergangen, ist das ein Verfahrensfehler und kein Fehler der rechtlichen Beurteilung.
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Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Die Rüge, das Berufungsgericht habe das im Hinblick auf die Vertretung der Partei durch eine qualifizierte Person gemäß § 63 Abs 1 ASGG geltende Neuerungsverbot nicht beachtet, macht ausschließlich einen Mangel des Berufungsverfahrens im Sinne des § 503 Z 2 ZPO geltend.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Lässt das Berufungsgericht zulässige Neuerungen außer Betracht, kann das einen Mangel des Berufungsverfahrens (§503 Z 2 ZPO) begründen.OGH 9 ObA 33/24d, 26.06.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085785 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 33/24d, 26.06.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 63 · Neuerungszulässigkeit im Berufungsverfahren
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