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Darf ich in der Berufung noch neue Argumente bringen?

betrifft Kläger, Beklagter, Berufungswerber
Neu vorgebracht werden dürfen nur solche Umstände und Beweise, die die geltend gemachten Berufungsgründe widerlegen sollen. Das neue Vorbringen muss sich also auf die Berufungsgründe selbst beziehen und nicht auf die Ansprüche und Gegenansprüche.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (84 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Vorschrift des § 468 Abs 2 ZPO bezieht sich nur auf jene Umstände und Beweise, die die angegebenen Berufungsgründe widerlegen sollen. Das neue Vorbringen muss sich daher auf die Berufungsgründe selbst beziehen, nicht aber auf die behaupteten Ansprüche und Gegenansprüche als solche.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041812 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 84.

Im Gesetz

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