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Wann darf ich in zweiter Instanz doch noch Neues vorbringen?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ordnet das Berufungsgericht bloß eine Wiederholung der Beweise an, bleibt das Verbot neuen Vorbringens bestehen. Erst wenn das Gericht die Beweise ergänzt, also über den bisherigen Stoff hinausgeht, dürfen Sie dazu Neues vorbringen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Auch wenn das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung angeordnet hat, gilt das Neuerungsverbot.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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