Wann darf ich in zweiter Instanz doch noch Neues vorbringen?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ordnet das Berufungsgericht bloß eine Wiederholung der Beweise an, bleibt das Verbot neuen Vorbringens bestehen. Erst wenn das Gericht die Beweise ergänzt, also über den bisherigen Stoff hinausgeht, dürfen Sie dazu Neues vorbringen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Auch wenn das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung angeordnet hat, gilt das Neuerungsverbot.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zum Unterschied zur Beweisergänzung.OGH 8 Ob 108/03w, 30.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 7 Ob 31/22t, 28.04.2022, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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