Bekomme ich meine Prozesskosten auch für die zweite Instanz?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Sozialversicherungsträger, Kläger
In einem Rechtsstreit zwischen einem Versicherten und einem Versicherungsträger gilt die gesetzliche Regel über den Kostenersatz auch für die Kosten des Berufungsverfahrens. Eine abweichende Übergangsbestimmung dazu gibt es nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 22.02.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
§ 77 Abs 1 Z 2 lit a ASGG gilt mangels einer abweichenden Übergangsbestimmung auch für die Kosten des Berufungsverfahrens.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085833 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 ObS 184/21p, 22.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 77 · Kostenersatzansprüche
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