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Prüft das Gericht meinen Antrag bei der Kasse ganz neu?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Pensionswerber, Sozialversicherungsträger
Klagen Sie gegen einen Bescheid des Versicherungsträgers, überprüft das Gericht nicht bloß dessen Entscheidung. Es prüft Ihren Anspruch selbstständig und von Grund auf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Das durch die Klage des Versicherten eingeleitete gerichtliche Verfahren ist kein Rechtsmittelverfahren und hat daher keine kontrollierende Funktion. Das Gericht prüft vielmehr selbständig den durch die Klage geltend gemachten sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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