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Darf das Gericht die Rückforderung anders begründen als die Kasse?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Bezieher von Sozialleistungen, Versicherungsträger
Wenn ein Versicherungsträger bereits ausbezahlte Leistungen zurückfordert, müssen Sie zwar formell klagen. In der Sache ist aber der Versicherungsträger derjenige, der etwas fordert. Stützt er seine Rückforderung ausdrücklich auf einen bestimmten Grund, darf das Gericht ihm das Geld nicht aus einem anderen Grund zusprechen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.02.2023 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Obwohl der Rückzahlungspflichtige im Prozess vor dem Sozialgericht formell als Kläger aufzutreten und ein negatives Feststellungsbegehren zu stellen hat, dass die von der beklagten Partei behauptete Rückersatzpflicht nicht zu Recht bestehe (vgl SSV-NF 4/37), kommt in einem solchen Verfahren die materielle Klägerrolle dem beklagten Versicherungsträger zu, der bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordert. Wird dieses Rückforderungsbegehren ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, so ist das Gericht daran gebunden und darf dem Begehren nicht aus einem anderen Rechtsgrund stattgeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086067 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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