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Wer erteilt mir die Weisung nach einer bedingten Strafe?

betrifft Verurteilte, Angeklagte, Bewährungshilfe
Die Weisung erteilt das Erstgericht, auch wenn der Oberste Gerichtshof die Strafe bedingt nachgesehen oder neu bemessen hat. Der Beschluss über die Weisung ist gesondert vom Urteil zu fassen und muss nicht gleichzeitig damit ergehen. Dasselbe gilt für die Anordnung der Bewährungshilfe.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 18.11.2021 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der OGH, der § 43 StGB angewendet hat, trug dem Erstgericht die Erteilung der Weisung auf.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0086098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Genannte Normen

FinStrG §26 Abs2

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