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Kann ein höheres Gericht den Fehler im Urteil selbst berichtigen?

betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Auch ein höheres Gericht kann die Berichtigung anordnen, und es nimmt sie selbst vor. Das Gericht, das das Urteil gefällt hat, muss sie dann nur noch in der Urschrift und in den Ausfertigungen vollziehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 05.10.2023 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils durch den OGH und Auftrag an erster Instanz zum Vollzug der Berichtigung in der Urschrift des Urteils und in den Urteilsausfertigungen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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