Wer muss beweisen, dass ich beim Kauf stark verkürzt wurde?
günstig für Verkürzter betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner
Sie selbst. Wer sich darauf beruft, weniger als die Hälfte des Werts erhalten zu haben, muss diese Verkürzung beweisen. Behauptet die Gegenseite, dass dieser Anspruch ausgeschlossen ist, trifft dafür sie die Beweislast.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Nach den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung trifft für die Verkürzung den "Verkürzten" die Beweislast; für den Ausschluss der laesio enormis trägt jedoch der "Verkürzende" die Beweislast.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 193/21z, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 126/17p, 20.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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