Kann ich einen Vertrag aufheben, wenn ich stark übervorteilt wurde?
günstig für Kunde betrifft Konsumenten, Unternehmer, Käufer, Auftraggeber
Ja. Wer weniger als die Hälfte des Wertes seiner eigenen Leistung erhalten hat, kann den Vertrag aufheben lassen. Das gilt bei allen Verträgen mit Leistung und Gegenleistung, also auch dann, wenn der Vertrag überwiegend eine Arbeitsleistung betrifft.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 15.12.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ein Recht zur Anfechtung wegen laesio enormis besteht bei allen zweiseitig verbindlichen Geschäften, daher nicht nur bei reinen Kaufverträgen, sondern auch bei einem Vertrag, bei dem die Werkvertragselemente überwiegen. (Hier: Einbau eines Tauschmotors.)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: „Internet‑System‑Vertrag“ über Laufzeit von 48 Monaten.OGH 10 Ob 48/20m, 15.12.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 48/20m, 15.12.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Verkürzung über die Hälfte
Vertragsrecht · Rückgabeangebot bei der Einrede
Vertragsrecht · Frist bei Verkürzung über die Hälfte
Vertragsrecht · Gerichtliche Aufhebung wegen Verkürzung über die Hälfte
Vertragsrecht · Beweislast bei Verkürzung über die Hälfte