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Kann ich einen Vertrag aufheben, wenn ich stark übervorteilt wurde?

günstig für Kunde betrifft Konsumenten, Unternehmer, Käufer, Auftraggeber
Ja. Wer weniger als die Hälfte des Wertes seiner eigenen Leistung erhalten hat, kann den Vertrag aufheben lassen. Das gilt bei allen Verträgen mit Leistung und Gegenleistung, also auch dann, wenn der Vertrag überwiegend eine Arbeitsleistung betrifft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 15.12.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Ein Recht zur Anfechtung wegen laesio enormis besteht bei allen zweiseitig verbindlichen Geschäften, daher nicht nur bei reinen Kaufverträgen, sondern auch bei einem Vertrag, bei dem die Werkvertragselemente überwiegen. (Hier: Einbau eines Tauschmotors.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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