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Gelten alte Versicherungsbedingungen weiter, obwohl die Verordnung aufgehoben wurde?

betrifft Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter, Versicherer
Die alten Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung wurden als Verordnung mit Ende 1993 aufgehoben. Das ändert aber nichts daran, dass sie in Ihrem Vertrag weiter gelten, wenn sie dort vereinbart wurden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

Die Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, AKHB 1988 BGBl 1988/107 idF BGBl 1991/499, BGBl 1991/674 und BGBl 1993/155, wurde im Zuge der Anpassung an das EU-Recht mit 31.Dezember 1993 aufgehoben (BGBl 1994/63; s M.Grubmann, Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 9); die vertragliche Geltung der AKHB 1988 blieb davon unberührt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0088974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AKHB 1988 allg

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