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Zahlt die Kfz-Haftpflicht für jeden Schaden rund ums Auto?

günstig für Versicherer betrifft Autofahrer, Halter, Geschädigte, Versicherer
Nein. Die Bestimmung über den Deckungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung erweitert nicht, was als Schaden beim Betrieb eines Fahrzeugs gilt. Sie begründet auch keine eigene Ersatzpflicht des Versicherers, die von der Haftung der versicherten Personen unabhängig wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 17.09.2020 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2008)

Die Bestimmung des § 2 KHVG, die den Deckungsumfang des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers regelt, erweitert nicht den Begriff „beim Betrieb" iSd § 1 EKHG (vgl 9 ObA 298/01s = ZVR 2003/54).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124437 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

KHVG §2; EKHG §1 IIIA

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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