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Wann greift die Autoversicherung und wann die Halterhaftung?

betrifft Autofahrer, Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Versicherungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Haftung, die sich aus der Verwendung des Fahrzeugs ergibt; Verwendung bedeutet dabei dasselbe wie Gebrauch. Die besondere Halterhaftung gilt dagegen für Schäden, die durch einen Unfall beim Betrieb eines Fahrzeugs entstehen. Die beiden Begriffe decken sich also nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Sowohl nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 1988) als auch nach dem Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 1994 deckt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Haftpflicht, die sich aus der Verwendung des Kraftfahrzeuges ergibt. "Verwendung" bedeutet das gleiche wie "Gebrauch" in § 10 Abs 1 AKB. Demgegenüber gilt das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz für Schäden, die durch einen Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstehen (§ 1 EKHG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0088976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 24.

Genannte Normen

AHVB 2004 Art7.5.3.; AKHB 1988 §1; EKHG §1 I; KHVG 1994 §2 Abs1

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