Muss ich es zuerst mit einer schwächeren Abwehr versuchen?
günstig für Angegriffener betrifft Angegriffene, Angreifer, Beschuldigte
Eine unzureichende Abwehr ist nach der Lebenserfahrung geeignet, die Angriffslust weitgehend enthemmter Personen noch zu steigern. Die Gefahr für den Angegriffenen wird dadurch nur größer.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Unzureichende Abwehrhandlungen sind nach der Lebenserfahrung geeignet, die Angriffslust weitgehend enthemmter Personen nur noch zu steigern und die für den Angegriffenen bestehende Gefahrenlage nur noch zu verschärfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Durch Alkohol enthemmte Angreifer sind in der Regel besonders gefährlich (12 Os 106/81).OGH 13 Os 108/85, 12.09.1985
- Die Forderung, ein an sich zulässiges Abwehrmittel unter detaillierter Berücksichtigung aller denkbaren Folgen für den Angreifer graduell abgestuft einzusetzen, ist lebensfremd.OGH 10 Os 182/80, 27.01.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089073 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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