Muss ich ein Abwehrmittel wählen, dessen Wirkung unsicher ist?
günstig für Angegriffener betrifft Angegriffene, Angreifer, Beschuldigte
Stehen mehrere Abwehrmittel zur Verfügung, müssen Sie jenes wählen, das den Angreifer am wenigsten trifft. Mit einer Abwehr, deren Wirkung zweifelhaft ist, müssen Sie sich aber nicht begnügen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Unter mehreren verfügbaren Abwehrmitteln hat der Verteidiger das für den Angreifer schonendste zu wählen, muss sich aber mit Abwehrhandlungen, deren Wirkung zweifelhaft ist, nicht begnügen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einer im Nahkampf ausgebildeten Person werden in der Regel zwar mehr Möglichkeiten zur Verfügung stehen, auch sie darf aber ein Mittel wählen, das den Angriff verlässlich, dh sofort und endgültig beendet, und muss sich nicht mit einer Abwehrhandlung begnügen, deren Wirkung zweifelhaft ist.OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025
- Hier: Notwehrüberschreitung; zivilrechtliche Haftung.OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019
- Bei vom Täter selbst begonnene Aggressionshandlungen (hier Rauferei mit dem späteren Tatopfer und nachfolgende Sachbeschädigung zu dessen Nachteil) muss er eine Minderung seiner Notwehrbefugnisse hinnehmen.OGH 12 Os 49/09m, 28.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0095988 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 4 Ob 191/24b, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 116/19s, 26.11.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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