Zum Inhalt springen

Muss mir die überzogene Abwehr auch persönlich vorwerfbar sein?

günstig für Angegriffener betrifft Angegriffene, Angreifer, Geschädigte
Ja. Wer die notwendige Verteidigung überschreitet oder offensichtlich unangemessen abwehrt, muss den Schaden nur ersetzen, wenn das absichtlich oder sorgfaltswidrig geschah und ihm persönlich vorzuwerfen ist. Ob eine Notwehrlage bestand und ob die Abwehr zu weit ging, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Das Überschreiten der notwendigen Verteidigung (Notwehrexzess) oder eine offensichtlich unangemessene Verteidigung verpflichten zum Ersatz, wenn sie vorsätzlich oder sorgfaltswidrig geschahen und subjektive Vorwerfbarkeit gegeben ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132943 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Grenzen der irrtümlichen Notwehr
Schadenersatz · Notwehr schließt Schadenersatz aus
Schadenersatz · Irrtümliche Notwehr und Verschulden
Strafrecht · Überschreitung der Notwehr
Schadenersatz · Beweislast bei Notwehr