Wann ist die Begründung eines Strafurteils zu schwach?
betrifft Angeklagte, Verteidiger, Beschuldigte
Die Begründung ist dann unzureichend, wenn sie den Regeln folgerichtigen Denkens oder grundlegenden Erfahrungssätzen widerspricht. Dass Ihnen die Schlüsse des Gerichts nicht überzeugend genug erscheinen, genügt dagegen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (127 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Offenbar unzureichend ist eine Begründung, welche den Gesetzen folgerichtigen Denkens oder grundlegenden Erfahrungssätzen widerspricht (WK-StPO § 281 Rz 444).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Ableitung der Täterschaft aus DNA Spuren von am Tatort aufgefundenen Einbruchswerkzeugen ist unter dem Aspekt der Begründungstauglichkeit nicht zu beanstanden.OGH 11 Os 74/15i, 07.07.2015
- Dass der aus den im Ersturteil angeführten Beweismitteln gezogene Schluss dem Beschwerdeführer nicht überzeugend genug erscheint, vermag den herangezogenen Nichtigkeitsgrund nicht zu verwirklichen.OGH 11 Os 90/08g, 19.08.2008
- Hier: Alleine aus der erfolgreichen Begehung zweier Betrugshandlungen, die überdies beide der Erlangung ein und derselben Wohnung dienten, kann nicht die Absicht erschlossen werden, die Angeklagte werde auch künftighin wiederholt schwere Betrugshandlungen mit der Zweckausrichtung (§ 5 Abs 2 StGB) begehen, sich für einen längeren Zeitraum eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.OGH 12 Os 1/08a, 19.06.2008
- Hier: Offenbar unzureichende Begründung, weil das Erstgericht nicht klarstellte, weshalb die Verdachtslage einen sicheren Beweis nicht zuließ. Insbesondere legte es nicht dar, aus welchem Grund die als Geständnis im Sinne der vorliegenden Anklageschrift gewertete Verantwortung des Angeklagten keinen sicheren Schluss auf die subjektive Tatseite ermöglichte.OGH 14 Os 72/07f, 28.08.2007
- Der vom Zusammenwirken des Nichtigkeitswerbers mit einem gesondert verfolgten Täter allein gezogene Schluss sie hätten dabei mit Täuschungs-, Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz sowie - insbesondere - in gewerbsmäßiger Absicht gehandelt, ist dem Vorwurf der Willkürlichkeit ausgesetzt.OGH 11 Os 99/06b, 27.03.2007
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Soweit der Beschwerdeführer aus den Beweisergebnissen die - im Vergleich zum Erstgericht - für ihn günstigere Schlussfolgerung zieht, wendet er sich nach Art einer Schuldberufung in unzulässiger Weise gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung.OGH 12 Os 104/06w, 30.11.2006
- Eine - lediglich bei subsumtionsrelevanten Umständen aufgreifbare - unzureichende Begründung liegt nur dann vor, wenn die Argumentation der Tatrichter den Grundsätzen folgerichtigen Denkens und grundlegenden empirischen Erkenntnissen über Kausalverläufe widerspricht.OGH 11 Os 123/05f, 31.01.2006
- Wird die Feststellung, der Angeklagte habe mit dem Tod gedroht, ohne weitere Überlegungen allein mit der semantischen Bedeutung des Ausdrucks fundiert, leidet diese an einem Begründungsmangel, der Urteilsnichtigkeit zur Folge hat.OGH 14 Os 105/05f, 18.10.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116732 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 127.
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Im Gesetz
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