Wann ist ein Strafurteil zu undeutlich begründet?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Verurteilte, Verteidiger
Ein Strafurteil ist undeutlich, wenn aus seinen Feststellungen nicht klar hervorgeht, welche entscheidenden Tatsachen das Gericht als erwiesen angenommen hat, und zwar sowohl zum äußeren Geschehen als auch zur inneren Einstellung des Angeklagten. Ebenso muss erkennbar sein, aus welchen Gründen das Gericht zu diesem Ergebnis gekommen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 13.01.2026 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Undeutlichkeit liegt vor, wenn den Feststellungen des Urteils nicht klar zu entnehmen ist, welche entscheidende Tatsache das Gericht sowohl auf der objektiven als auch auf der subjektiven Tatseite als erwiesen angenommen hat und aus welchen Gründen dies geschehen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Undeutlich (Z 5 erster Fall) ist ein Urteil, wenn den Feststellungen unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Entscheidungsgründe nicht unzweifelhaft zu entnehmen ist, welche entscheidenden Tatsachen das Gericht als erwiesen angenommen hat und aus welchen Gründen dies geschehen ist.OGH 15 Os 67/22z, 29.06.2023
- Undeutlichkeit im Sinn der Z 5 ist gegeben, wenn - nach der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof, also aus objektiver Sicht - nicht für den Beschwerdeführer und das Rechtsmittelgericht unzweifelhaft erkennbar ist, ob eine entscheidende Tatsache in den Entscheidungsgründen festgestellt wurde oder aus welchen Gründen die Feststellung entscheidender Tatsachen erfolgt ist, wobei stets die Gesamtheit der Entscheidungsgründe und das Erkenntnis in den Blick zu nehmen ist.OGH 14 Os 127/07v, 15.01.2008
- Undeutlichkeit iSd Z 5 erster Fall ist gegeben, wenn - nach der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof, also aus objektiver Sicht - nicht auch für den Beschwerdeführer unzweifelhaft erkennbar ist, ob eine entscheidende Tatsache in den Entscheidungsgründen festgestellt wurde (Feststellungsebene) oder auch aus welchen Gründen die Feststellung entscheidender Tatsachen erfolgt ist (Beweiswürdigungsebene; WK-StPO § 281 Rz 419).OGH 13 Os 77/07h, 03.10.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 31.
- OGH 14 Os 98/25f, 13.01.2026
Im Gesetz
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