Wann ist ein Urteil unzureichend begründet?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Unzureichend begründet ist ein Urteil, wenn für einen entscheidenden Punkt entweder gar keine Gründe genannt sind oder nur solche, aus denen sich nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung der Schluss nicht ziehen lässt. Das gilt auch, wenn der logische Zusammenhang kaum noch erkennbar ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (82 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe angegeben sind, aus denen sich nach den Gesetzen logischen Denkens und nach allgemeiner Lebenserfahrung ein Schluss auf die zu begründende Tatsache entweder überhaupt nicht ziehen lässt oder der logische Zusammenhang kaum noch erkennbar ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Begründung also den Gesetzen folgerichtigen Denkens oder grundlegenden Erfahrungssätzen widerspricht.OGH 14 Os 10/12w, 03.04.2012
- Hier: Keinerlei Begründung für die Feststellungen zur subjektiven Tatseite.OGH 15 Os 77/11d, 29.06.2011
- Hier: Offenbar unzureichende Begründung, weil das Erstgericht nicht klarstellte, weshalb die Verdachtslage einen sicheren Beweis nicht zuließ. Insbesondere legte es nicht dar, aus welchem Grund die als Geständnis im Sinne der vorliegenden Anklageschrift gewertete Verantwortung des Angeklagten keinen sicheren Schluss auf die subjektive Tatseite ermöglichte.OGH 14 Os 72/07f, 28.08.2007
- Der Ausspruch über eine entscheidende Tatsache ist nur dann unbegründet geblieben, wenn dem Urteil nicht entnommen werden kann, wie das Gericht zu seiner Feststellung gelangte. Offenbar unzureichend begründet ist eine Feststellung wiederum nur dann, wenn sie sich auf eine willkürliche Annahme des Gerichtes stützt, dh dieses ohne Begründung aus den konkreten Umständen des Falles nach den Ergebnissen des Beweisverfahrens ungeklärt gebliebene Umstände einfach zum Nachteil des Angeklagten ergänzt hat.OGH 11 Os 129/04, 08.03.2005
- Eine offenbar unzureichende Begründung kann allein aus den für die Feststellung der entscheidenden Tatsachen in den Entscheidungsgründen angeführten Gründen abgeleitet werden.OGH 14 Os 46/03, 13.05.2003
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Durch die Verwendung der Beurteilungskriterien "logisch und nachvollziehbar" beziehungsweise "realistisch und nachvollziehbar" im Zusammenhalt mit dem Hinweis auf die vorgenommenen Probebohrungen wird ausreichend verdeutlicht, dass sich die Tatrichter mit dem Kontrollamtsbericht auseinandergesetzt und ihn - mit positivem Ergebnis - auf seine Stichhaltigkeit überprüft haben.OGH 14 Os 79/00, 07.11.2000
- Wenn auch andere als die vom Gericht abgeleiteten, für den Angeklagten günstigere Schlussfolgerungen möglich waren und sich das Gericht für die für den Angeklagten ungünstigeren entschied, hat es einen Akt der freien Beweiswürdigung gesetzt, der mit Mängelrüge nicht bekämpft werden kann, sofern die Annahme des Gerichtes keine willkürliche ist.OGH 13 Os 16/00, 15.03.2000
- Lebenserfahrung (und Gerichtserfahrung).OGH 9 Os 160/85, 23.10.1985
- Dass eine Ohrfeige eine Verletzung nach sich ziehen muss, deckt sich nicht mit der allgemeinen Lebenserfahrung.OGH 10 Os 168/76, 07.12.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099413 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 82.
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Im Gesetz
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