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Wann ist ein Urteil unzureichend begründet?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Unzureichend begründet ist ein Urteil, wenn für einen entscheidenden Punkt entweder gar keine Gründe genannt sind oder nur solche, aus denen sich nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung der Schluss nicht ziehen lässt. Das gilt auch, wenn der logische Zusammenhang kaum noch erkennbar ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (82 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Keine oder eine nur offenbar unzureichende Begründung liegt dann vor, wenn für den Ausspruch über eine entscheidende Tatsache entweder überhaupt keine oder nur solche Gründe angegeben sind, aus denen sich nach den Gesetzen logischen Denkens und nach allgemeiner Lebenserfahrung ein Schluss auf die zu begründende Tatsache entweder überhaupt nicht ziehen lässt oder der logische Zusammenhang kaum noch erkennbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099413 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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