Wonach richtet sich die Höhe des Ersatzes für eine Rufschädigung?
günstig für Verletzter betrifft Unternehmen, Mitbewerber
Maßgeblich ist, welchen Ruf das betroffene Unternehmen erlangt hatte und wie stark dieser Ruf durch den Verstoß gelitten hat. Je schwerer die Wettbewerbsverletzung wiegt, desto größer ist der Schaden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob die Voraussetzungen für den Zuspruch immateriellen Schadenersatzes nach § 16 Abs 2 UWG (idF BGBl I Nr 448/1984) vorliegen, richtet sich regelmäßig nach den Umständen des Einzelfalls und bildet - abgesehen vom Fall einer gravierenden Fehlbeurteilung - keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 4 Ob 91/24x, 25.02.2025
- Hier: Vorwurf bewusster Falschberichterstattung.OGH 4 Ob 25/13z, 23.05.2013
- Daran ist auch nach Kritik in der Lehre festzuhalten.OGH 4 Ob 176/08y, 20.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0090640 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 91/24x, 25.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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