Wer entscheidet, wie eine geschäftsschädigende Aussage zu verstehen ist?
betrifft Unternehmer, Konsumenten, Kläger, Beklagte
Wenn jemand über Sie etwas verbreitet, das Ihrem Ruf oder Ihrem Geschäft schadet, kommt es darauf an, wie das angesprochene Publikum die Aussage versteht. Diese Bedeutung legt das Gericht selbst fest. Das gilt auch dann, wenn sich der Vorwurf erst aus Ihrem eigenen früheren Verhalten ergibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Im zivilen Kreditschädigungsrecht stellt der objektive Bedeutungsinhalt einer Äußerung regelmäßig eine Rechtsfrage dar. Gleiches hat auch dann zu gelten, wenn erst aus einer bestimmten Äußerung oder einem bestimmten Verhalten des Klägers ein inkriminiertes Verhalten des Beklagten im Sinne des § 1330 ABGB abgeleitet wird. Auch in diesem Fall ist Beurteilungsmaßstab das Verständnis des angesprochenen Publikums, dessen Beurteilung als Rechtsfrage dem Gericht obliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Ermittlung des Bedeutungsinhalts ist eine Rechtsfrage, die von den näheren Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der konkreten Formulierung in ihrem Zusammenhang abhängt.OGH 6 Ob 189/15k, 21.12.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115693 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 4 Ob 213/24p, 25.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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