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Bekomme ich Ersatz auch bei leichter Fahrlässigkeit des Werbenden?

günstig für Geschädigter betrifft Konsumenten, Geschädigte, Unternehmer, Mitbewerber
Für einen Schadenersatzanspruch nach dem Wettbewerbsrecht genügt bereits leichte Fahrlässigkeit. Absicht oder grobes Verschulden sind dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Auch leichte Fahrlässigkeit begründet einen Schadenersatzanspruch nach § 16 UWG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079653 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UWG §16

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweislast für den Grad des Verschuldens

Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.

günstig für Schädiger Trauerschmerzengeld für nahe Angehörige

Für den seelischen Schmerz über den Verlust eines nahen Angehörigen gibt es nur dann Geld, wenn der Schädiger grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit oder bloßer Gefährdungshaftung besteht kein solcher Anspruch. Etwas anderes gilt, wenn Sie dadurch selbst gesundheitlich geschädigt wurden.

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